Sozialpädagogik (Erzieher)
Sie sehen Ihre berufliche Zukunft in den Arbeitsfeldern Kindertagesstätte, Hort, Spiel- und Lernstube, Jugendhaus, Ganztagsschule, Förderschule, Heim, betreuten Wohnformen, Tagesförderstätte oder anderen sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen?
Bei uns ausgebildete Erzieher/-innen entwickeln ein ausgeprägtes berufliches Selbstverständnis und profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung und unserem multiprofessionellen Lehrerteam.
Voraussetzungen
- Qualifizierter Sekundarabschluss I
und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung als Assistent oder
- eine andere mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- das Führen eines Familienhaushalts (mindestens drei Jahre) mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
- Allgemeine Hochschul- und Fachhochschulreife
und
- eine mindestens viermonatige einschlägige praktische Tätigkeit.
In begründeten Fällen kann eine Anerkennung davon abweichender Aufnahmevoraussetzungen ermöglicht werden.
Abschluss
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in,
- Titel „Bachlor Professional in Sozialwesen“
und
- Erwerb der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in Rheinland-Pfalz.
Mögliche Optionen der Ausbildungsgestaltung
- Ausbildung in Vollzeit
Zweijährige schulische Ausbildung mit praktischen Ausbildungselementen und unentgeltlich integrierten Praktika von insgesamt zwölf Wochen.
Nach Abschluss des schulischen Teils der Ausbildung erfolgt das zwölfmonatige Berufspraktikum.
Neu: Verkürzung der Ausbildung
Für Personen mit Abschluss Sozialassistenz, Sozialpädagogische Assistenz, Kinderpflege sowie Studienabbrecher/innen affiner oder bedingt affiner Studiengänge (Nachweis: 45 ECTS).
- Berufsbegleitende Ausbildung
Dreijährige schulische Ausbildung mit integriertem Berufspraktikum. Die berufsbegleitende Ausbildung bietet eine direkte Verknüpfung von Theorie und Praxis. Dabei besuchen die Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen der Woche den Unterricht (zusätzlich bis zu sechs Std./ Woche Selbststudium im Homeoffice) und arbeiten an drei Tagen mindestens 19,5 Stunden in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.
Neu: Verkürzung der Ausbildung
Für Personen mit Abschluss Sozialassistenz, Sozialpädagogische Assistenz und Kinderpflege sowie Studienabbrecher/innen affiner oder bedingt affiner Studiengänge (Nachweis 30 ECTS und 400 Stunden Praktikum).
Vergütetes Berufspraktikum
Das Berufspraktikum wird mit tariflicher Vergütung in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung bzw. einer Ganztagsschule in Begleitung durch die Fachschule durchgeführt.
Sozialpädagogik
Herr Germann
f.germann@bbs-l.schule
06371-62666
- Ausbildungsvertrag Berufspraktikum
- Drittes Blockpraktikum
- Wahl der Praxisstelle
- Praxisstelle Tagespraktikum
- Bericht über die fachlichen Leistungen
- Antrag auf Genehmigung der Projektarbeit
- Angaben über die Praxisstelle 60- bzw. 120-Stunden Praktikum
- Bericht über die fachlichen Leistungen im Block-/Tagespraktikum