Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik
Sie sehen Ihre berufliche Zukunft in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern?
Bei uns ausgebildete Erzieher/-innen entwickeln ein ausgeprägtes berufliches Selbstverständnis und profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung und unserem multiprofessionellen Lehrerteam.
Voraussetzungen
- Qualifizierter Sekundarabschluss I
und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung als Assistent oder
- eine andere mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- das Führen eines Familienhaushalts (mindestens drei Jahre) mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
- Allgemeine Hochschul- und Fachhochschulreife
und
- eine mindestens viermonatige einschlägige praktische Tätigkeit.
In begründeten Fällen kann eine Anerkennung davon abweichender Aufnahmevoraussetzungen ermöglicht werden.
Abschluss
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in,
- Titel „Bachelor Professional in Sozialwesen“
und
- Erwerb der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in Rheinland-Pfalz.
Mögliche Optionen der Ausbildungsgestaltung
- Ausbildung in Vollzeit
Zweijährige schulische Ausbildung mit praktischen Ausbildungselementen und unentgeltlich integrierten Praktika von insgesamt zwölf Wochen.
Nach Abschluss des schulischen Teils der Ausbildung erfolgt das zwölfmonatige Berufspraktikum.
Neu: Verkürzung der Ausbildung
Für Personen mit Abschluss Sozialassistenz, Sozialpädagogische Assistenz, Kinderpflege sowie Studienabbrecher/innen affiner oder bedingt affiner Studiengänge (Nachweis: 45 ECTS).
- Berufsbegleitende Ausbildung
Dreijährige schulische Ausbildung mit integriertem Berufspraktikum. Die berufsbegleitende Ausbildung bietet eine direkte Verknüpfung von Theorie und Praxis. Dabei besuchen die Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen der Woche den Unterricht (zusätzlich bis zu sechs Std./ Woche Selbststudium im Homeoffice) und arbeiten an drei Tagen mindestens 19,5 Stunden in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.
Neu: Verkürzung der Ausbildung
Für Personen mit Abschluss Sozialassistenz, Sozialpädagogische Assistenz und Kinderpflege sowie Studienabbrecher/innen affiner oder bedingt affiner Studiengänge (Nachweis 30 ECTS und 400 Stunden Praktikum).
- Die Maßnahme ist AZAV-zertifiziert (Möglichkeit der Förderung über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit).
- AFBG (Aufstiegs-BAföG) kann beantragt werden.
Vergütetes Berufspraktikum
Das Berufspraktikum wird mit tariflicher Vergütung in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung bzw. einer Ganztagsschule in Begleitung durch die Fachschule durchgeführt.
Sozialpädagogik
Herr Fröhlich
c.froehlich@bbs-l.schule
06371-62666
    
- 01_Genehmigung der Praxisstelle (FSS Vollzeitform)
- 02_Genehmigung der Praktikumsstelle im 12-Stunden-Praktikum (FSS berufsbegleitender Bildungsgang)
- 03_Beurteilung des Praktikums durch die Einrichtung (FSS Vollzeitform)
- 04_Formular zur Beurteilung des 120-Stunen-Praktikums durch die Einrichtung (FSS berufsbegleitender Bildungsgang)
- 05_Empfehlung 120-Stunden Praktikum (FSS berufsbegleitender Bildungsgang)
- 06_Gliederung der Projektdokumentation (Berufspraktikum)
- 07_Information zur Organisation des 12-wöchigen Praktikums (FSS Vollzeitform)
- 08_Strukturvorgabe Angebotsplanung (kurz)
- 09_Strukturvorgabe Angebotsplanung (ausführlich)
- 10_Fachschulverordnung
- 11_Lehrplan 2024
- 12_Rahmenplan Berufspraktikum 2011
- 13_Rahmenplan Berufspraktikum 2024
- 14_Informationen zum Versicherungsschutz
- 15_Informationsbroschüre Berufspraktikum (BBS Landstuhl)
- 16_Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten (Quellenangaben)
- 17_Antrag Anrechnung Personalschlüssel (DQR4)
- 18_Antrag Anrechnung Personalschlüssel (DQR6)