Pflegefachkraft
Pflegefachpersonen arbeiten in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung:
Im Akutkrankenhaus in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege, im ambulanten Bereich, z.B. bei einem ambulanten Pflegedienst im Bereich der Versorgung von Kindern, Erwachsenen und alten Menschen sowie im langzeitstationären Bereich, z.B. im Pflegeheim in der Versorgung von Menschen aller Altersgruppen.
Der Abschluss der generalistischen Pflegeausbildung ist EU-weit anerkannt und entspricht dem europäischen Standard für dreijährig ausgebildete Pflegekräfte.
Das zum 01.01.2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz fasst durch die Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann die drei bisherigen Ausbildungsberufe Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in zusammen.
Voraussetzungen
- Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
- Qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
oder
- Nachweis der Berufsschule oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
zusammen mit dem Nachweis:
a. Einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
oder
b. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Pflegehelferbereich (z.B. Krankenpflegehelfer/
in oder Altenpflegehelfer/in) von mindestens einjähriger Dauer. Hierbei besteht zusätzlich die
Möglichkeit, die Ausbildung um ein Jahr zu verkürzen.
Abschluss: Staatlich anerkannte Pflegefachfrau bzw. staatlich anerkannter Pflegefachmann
Ausbildung
Dauer der Ausbildung: Drei Jahre in Vollzeit, gegliedert in mindestens 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht in der Pflegeschule und mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildung in den Bereichen der Langzeitpflege, Akutpflege, ambulanten Pflege, Kinderkrankenpflege und psychiatrischen Pflege.
Es kann dabei ein Ausbildungsschwerpunkt festgelegt werden durch die Wahl des jeweiligen Ausbildungsbetriebs. Durch die verschiedenen Einsätze während der Ausbildung in den vielfältigen Bereichen der Pflege gestaltet sich die Ausbildung sehr interessant und abwechslungsreich.
Vergütung
Es wird durch den Träger der praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung bezahlt, die schulische Ausbildung ist kostenfrei.