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Aufnahmevoraussetzungen

Zum Besuch der Berufsschule in Teilzeitform ist verpflichtet, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht und zum Zeitpunkt der Begründung dieses Berufsausbildungsverhältnisses die zwölfjährige Schulpflicht noch nicht erfüllt hat. 

Die Berufsschule kann auf schriftlichen Antrag besuchen, wer nach Beendigung der Pflicht zum Schulbesuch ein Berufsausbildungsverhältnis begründet hat. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bedarf die Aufnahme der Genehmigung der Schulleitung auf der Grundlage der vom zuständigen Ministerium erlassenen Richtlinien. 

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt, je nach Ausbildungsberuf, 2 bis 3,5 Jahre. 

Der Unterricht findet parallel zur betrieblichen Ausbildung entweder an einzelnen Wochentagen oder durch Zusammenfassung des Unterrichts eines Schuljahres zu einem oder mehreren Unterrichtsabschnitten mit täglichem Unterricht als Blockunterricht statt. 

Die an der BBS Landstuhl angebotenen Ausbildungsberufe einschließlich Ausbildungsdauer und Organisationsform entnehmen Sie der folgenden Tabelle. 

Ausbildungsberuf Dauer (Jahre) Organisationsform
Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel 3 einzelne Wochentage
Verkäuferin/Verkäufer 2 einzelne Wochentage
Automobilkauffrau/Automobilkaufmann 3 einzelne Wochentage
Berufsfeld Fahrzeugtechnik
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker 3,5 einzelne Wochentage
Mechatronikerin/Mechatroniker für Bau- und Landmaschinen 3,5 Blockunterricht
Berufsfeld Metalltechnik
Metallbauerin/Metallbauer 3,5 einzelne Wochentage
Zerspanungsmechanikerin/Zerspanungsmechaniker 3,5 einzelne Wochentage
Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker 3,5 einzelne Wochentage

Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachweisen, nehmen auf Antrag am Unterricht in den Fächern Deutsch, Religion oder Ethik und Sport nicht teil. Am Unterricht in dem Fach Sozialkunde und Wirtschaftslehre nehmen diese Schülerinnen und Schüler nur mit 40 Unterrichtsstunden teil; dafür erhöht sich für sie der Umfang des Wahlpflichtunterrichts auf 320 Unterrichtsstunden. 

Abschluss

Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt die Berufsreife ein. Es beinhaltet auch den qualifizierten Sekundarabschluss I, wenn

  1. das Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweist und
  2. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit Erfolg abgeschlossen wurde sowie
  3. ausreichende Fremdsprachenkenntnisse, die einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht entsprechen, nachgewiesen werden. 

Baut der Abschluss der Berufsschule auf dem qualifizierten Sekundarabschluss I auf, so kann durch Ergänzungsqualifikationen während oder nach der Berufsausbildung die Fachhochschulreife erworben werden. Das Nähere regelt die Landesverordnung über die duale Berufsoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht in der jeweils geltenden Fassung. 

Wie geht es weiter?

  • Berufsschul- plus Kammerabschluss: 
    Übergang (Anstellung) in die Berufstätigkeit
  • Berufsschul- plus Kammerabschluss plus einjährige, einschlägige Berufstätigkeit:
    Übergang in die Fachschule
  • Berufsschul- plus Kammer- plus Qualifizierter Sekundarabschluss I:
    Übergang in die Berufsoberschule 1 oder die Duale Berufsoberschule
  • Berufsschul- plus Kammer- plus Qualifizierter Sekundarabschluss I plus Fachhochschulreife:
    Übergang in die Fachhochschule oder Berufsoberschule 2

Erfolgsgeschichte