Ab dem aktuellen Schuljahr 2020/2021 gilt:
Die ausgeliehenen Lernmittelexemplare müssen spätestens am letzten Schultag (16.07.21) vor den Sommerferien an den Schulträger zurückgegeben werden.
Wird diese Frist versäumt oder ist das Lernmittel in einem nicht mehr verwendbaren Zustand, so entsteht dem Land ein Schaden, der durch den Teilnehmer der Schulbuchausleihe ersetzt werden muss. Der entsprechende Schadensbetrag wird Ihnen somit in Rechnung gestellt.
Der Rückgabetermin der jeweiligen Klassen wird rechtzeitig durch die Schule festgelegt. Sollte dieser offizielle Rückgabetermin nicht eingehalten werden, müssen die Lernmittelexemplare eigenständig bis zum oben genannten Termin im Sekretariat abgegeben werden.
Eine verlängerte Rückgabefrist -nach dem 16.07.21- wird nicht mehr gewährt.